Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der USU Software AG-Aktien (ISIN: DE 000A0BVU28) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wurde mit Ablauf des 2. Juli 2024 wirksam. Seit diesem Zeitpunkt können die Aktien der USU Software AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und weiteren regionalen Börsen gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.