Mit dem Widerruf der Börsenzulassung ist die USU Software AG von den kapitalmarktrechtlichen Informations- und Publizitätspflichten befreit.
Die folgenden Corporate Governance-Informationen bzw. Vergütungsberichte beziehen sich daher ausschließlich auf den Zeitraum bis zum 2. Juli 2024.
Auf dieser Seite sind neben dem Vergütungsbericht 2023 und dem Vergütungsbericht 2022 auch der Vergütungsbericht 2021 der USU Software AG sowie die Angaben gemäß § 289f HGB wie das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich.